Die Sicherheitsfachkraft kümmert sich um Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz.
Wir helfen Ihnen bei der präventiven Unfallvermeidung.
Sicherheitsfachkräfte haben technische Betriebserfahrung und besitzen eine spezielle Ausbildung und das notwendige Wissen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, sowie Kenntnisse über maßgebliche Arbeitnehmerschutzvorschriften.
Die Mindesteinsatzzeiten richten sich nach der Betriebsgröße. Für Betriebsstätten unter 50 Arbeitnehmer gelten spezielle Vorschriften.
Wesentliche Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft
- Menschengerechte Arbeitsgestaltung
- Organisation der Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizinern und Betriebsrat
- Begehen von Arbeitsstätten
- Feststellen von Missständen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Überprüfung und Anpassung der Evaluierung sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente.
- Information von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei ernsten Gefahren und Vorschlag von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefahren.
- Dokumentation der Tätigkeit, wie z.B. Untersuchungen, Berichte…
Grundsätzlich ist vom Unternehmer eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen, sobald dieser mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Die Einsatzzeiten sind dabei von der Anzahl der Arbeitnehmer abhängig. Jeder Unternehmer, der mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt ist angehalten, eine fixe SFK zu bestellen, und diese dem Arbeitsinspektorat bekannt zu geben. Die Einsatzzeiten sind hier wiederum von der Anzahl der Arbeitnehmer abhängig.
© Copyright 2014 - Gschwentner R&W